Praktische Tätigkeit

Dabei handelt es sich um eine in der Regel einjährige Tätigkeit in einer klinischen Einrichtung der Erwachsenenpsychiatrie oder in einer psychosomatischen Klinik. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Teil dessen in einer ambulanten Praxis zu absolvieren. Das IPPF hat mit Einrichtungen im Umkreis entsprechende Kooperationsverträge abgeschlossen.